Position zur EU-Notfallverordnung und dem Beschleuniger WEA-Ausbau

Ende Januar 2023 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe des BMWK den „Beschleuniger für Wind- und Netzausbau“ als Umsetzung der zugehörigen EU-Notfallverordnung vom Dezember 2022 beschlossen.

So sehr der BVF Anstrengungen insbesondere zur Einsparung von Energie, aber auch der Abkehr von fossilen Energieträgern begrüßt, trägt er Sorge, dass der Ausbau erneuerbarer Energien zu Lasten des Artenschutzes gehen kann, wenn die geplanten Vereinfachungen dessen Belange nicht mehr adäquat umsetzen.

In diesem Licht hat der BVF eine entsprechende Position erarbeitet und veröffentlicht. Sie steht zum Download zur Verfügung.

Mitglieder- und Delegiertenversammlung 2022

Wir laden Sie in die Fränkische Schweiz ein!

Am Sa. 29.10.2022 findet in Waischenfeld die Mitglieder- / Delegiertenversammlung 2022 des BVF statt.
Das Programm kann online eingesehen werden. 

Am Vorabend, Fr. 28.10.2022 planen wir eine Informationsveranstaltung zur Situation der Kleinen Hufeisennase in Nordbayern mit Besichtigung des Banzerhauses in Waischenfeld.

Die Versammlung wird als hybride Veranstaltung geplant. Es ist möglich der Versammlung auch rein online beizuwohnen. 

Für die Teilnehmer:innen vor Ort wird ein je nach pandemischer Situation Hygienekonzept gelten, welches wir zeitnah zur Veranstaltung bekannt geben.
Für die Organisation der hybriden Versammlung ist eine Voranmeldung mit Angabe einer Teilnahme in Präsenz oder Online obligat.
Anmeldungen sind ab sofort über unsere Homepage möglich. Anmeldeschluss ist der 28.10.2022.

Vor Ort gibt es verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten in lokalen Hotels und Pensionen. Für die Buchung sind die Teilnehmer:innen selbst verantwortlich.

Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme egal ob in Präsenz oder online!

Positionspapier zu den Eckpunkten des Windkraftausbaus von BMUV und BMWK

In Zusammenarbeit mit der deutschen Fledermauskunde und -Forschung ist eine Erwiderung zum am 04.04.2022 durch Ministerin Lemke (BMUV) und Minister Dr. Habeck (BMWK) vorgestellte Papier zur „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ erschienen.

Der bundesweite Zusammenschluss von Akteur:innen in der Fledermauskunde zeigt sich überrascht, dass die Artengruppe der Fledermäuse in dem Papier nur am Rande erwähnt wird, obschon Fledermäuse massiv vom Windenergieausbau betroffen sind und die Regelungen in Ihrem Eckpunktepapier diese Artengruppe auch direkt beeinflussen. Wir tragen die Sorge, dass die Artengruppe der Fledermäuse künftig nicht gebührend berücksichtigt wird und haben deshalb eine Stellungnahme erstellt.

Diese Stellungnahme wird durch die breite Basis der bundesdeutschen Fledermauskunde mitgetragen. Es erscheint uns nicht schlüssig, weshalb bestehende Möglichkeiten zum Artenschutz bei der Nutzung und beim Ausbau der Windenergienutzung nicht konsequent umgesetzt werden, zumal sie den Ertrag der Anlagen nur in einem minimalen Bereich schmälern. Primäres Ziel einer konsequent umgesetzten Energiewende muss neben der Versorgungssicherheit eben auch die Lösung des sogenannten Grün-Grün-Dilemmas, welches nicht per se bestehen muss, sein.

Dies kann jedoch nicht auf Kosten des Artenschutzes geschehen.

Die Position steht frei zum Download zur Verfügung.

Buch: Artenschutz in Planung- und Zulassungsverfahren

Wir möchten auf ein neu erschienenes Buch zum Artenschutz in Planung- und Zulassungsverfahren hinweisen, welches von Andreas Lukas einem Spezialisten für Verwaltungsrecht veröffentlicht wurde.

„Da Anhang IV der FFH-Richtlinie alle Arten der Fledermäuse erfasst, bilden die
Fledermäuse neben den Vögeln die wohl planungspraktisch bedeutsamste Artengruppe“, heißt es in dem neu erschienenen Werk von Andreas Lukas, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Artenschutzrecht. Deshalb dürfte diese Neuerscheinung für Fledermausschützer, Planer und Behörden relevant sein.
In der Planungspraxis gibt es einen Bedarf an Vorschlägen aus der Forschung für die praktische Umsetzung von Artenschutzprüfungen, da sich bei zahlreichen Fragestellungen bislang keine gesicherten „best practices“ herausgebildet haben. Bei der Entwicklung von Vorschlägen muss die wissenschaftliche Forschung wiederum auf Praktikabilität achten. Das Ziel dieses Werkes ist es somit, den rechtlichen Rahmen herauszuarbeiten und diesen mit planerischen und genehmigungsbezogenen Vorschlägen zu offenen Fragen und Problemen weiter auszufüllen.

Das Buch steht kostenfrei zum Download zur Verfügung:

https://kobra.uni-kassel.de/handle/123456789/13743

Positionspapier zum Ausbau der Windenergienutzung

Im Rahmen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) für die Legislaturperiode 2021-2025 wird der Klimaschutz zum zentralen Thema aufgewertet, wodurch die Belange der nach dem § 7 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng, sowie nach der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (RL 92/43 EWG) geschützten Fledermäuse betroffen sind. Der Koalitionsvertrag sieht vor, “das europäische Naturschutzrecht eins-zu-eins„, also “die Energiewende ohne Abbau ökologischer Standards” im Hinblick auf die Weiterentwicklung der naturverträglichen Windenergieproduktion in Deutschland umzusetzen. Der BVF begrüßt ausdrücklich die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung zur Bewältigung zweier globaler Krisen: Der Biodiversitätskrise und der Klimakrise. Wir wissen um die große Herausforderung, rasch adäquate Lösungen zu finden, da beide Themenkreise ineinandergreifen und die jeweiligen Lösungsansätze konfliktträchtig und drängend sind. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angestrebte Schutzgüterabwägung zugunsten der Belange der Erneuerbaren Energien (EE) und die Absichtserklärung eines beschleunigten Ausbaus von Windenergieanlagen (WEA) im Sinne von inhaltlich vereinfachten und somit beschleunigten Planungsverfahren nimmt der BVF zum Anlass, zu den aufgeworfenen Fragen und Diskussionspunkten Stellung zu nehmen.

Das hierzu durch den Arbeitskreis Windenergie erstellte Positionspapier ist zum Download erhältlich.

update: INFORMATIONSBLATT EINHEIMISCHE FLEDERMÄUSE UND SARS-COV 2

Aufgrund des weltweit verbreiteten SARS-Coronavirus 2 (SARS-CoV 2), der beim Menschen die Krankheit Covid-19 auslöst, kommt es in Deutschland auch weiterhin zu besorgten Anfragen von Bürger:innen bei im Fledermausschutz und in der Fledermausforschung tätigen Personen.

Der Grund für die Besorgnis ist der Umstand, dass in den Medien regelmäßig über den Ursprung des humanen Virus SARS-CoV 2 spekuliert und Fledermäuse dabei allgemein als wahrscheinliche Quelle genannt werden. Dies ist jedoch eine stark vereinfachte Darstellung eines komplexen Sachverhalts, der immer wieder korrigiert werden muss, um falschen Vorstellungen, grundlosen Vorbehalten und Antipathien gegenüber einheimischen Fledermäusen entgegenzuwirken. Hierzu möchten wir einen Beitrag leisten und den aktuellen Kenntnisstand zusammenfassen, damit alle im Fledermausschutz und in der Fledermausforschung Tätigen mit guter Sachkenntnis auf ungenaue oder inkorrekte Presseartikel oder zum Beispiel in der Beratung an Fledermaus-Nottelefonen reagieren können.

Nachdem bereits zu Beginn der Pandemie verschiedene Organisationen und Einrichtungen Sachinformationen zum Thema veröffentlichten und ein von uns im April 2020 herausgebrachtes Informationsblatt und eine Handlungsempfehlung für Fledermausschützer:innen große Verbreitung und Resonanz erfahren haben, möchten wir jetzt aufgrund der fortschreitenden Erkenntnislage einige Anpassungen vornehmen. Hierbei aktualisieren wir 1. wissenschaftliche Fakten zu häufigen Fragen und bieten 2. aktualisierte Handlungsempfehlungen und Hintergründe zur Arbeit mit Fledermäusen in Zeiten von SARS-CoV 2 (Version 2.0) zum Schutz vor möglichen Übertragungen von SARS-CoV 2 von Mensch auf Fledermaus an, welche zudem durch 3. eine Strategie zur Vermeidung der Übertragung von SARS-CoV 2 von Menschen auf Fledermäuse: Risikobewertung, Anpassen, Schützen (BAS) nach IUCN ergänzt wird. Dieses Informationsblatt und die Maßnahmenempfehlungen werden angepasst, wenn es neue Erkenntnisse gibt oder sich die pandemische Lage ändert.

Die aktuelle und zweite Version des Informationsblattes ist zum Download verfügbar.

Der abendsegler im Abwind – Abendseglertagung

Am 27.11.21 veranstaltete der BVF ein Tagung zur Bestandsentwicklung des Großen Abendseglers in Deutschland und Europa. Über 200 Teilnehmer:innen aus dem In- und Ausland folgten der Einladung.

Die Befürchtungen, die schon im Vorfeld zur Tagung von Expertinnen immer wieder geäußert wurden, haben sich bestätigt. Gerade an den Verbreitungsrändern der Population bestätigt sich der Rückgang der lokalen Verbreitung. Über die Gründe herrscht noch nicht in allen Details Kenntnis, der Ausbau der erneuerbaren Energien – vor allem der Windkraft – und die Thermische Isolation von Gebäuden wurden jedoch wiederholend genannt und auch mit Hilfe von Studienergebnissen belegt. So ist der Große Abendsegler z.B. die am häufigsten beobachte Fledermausart in Deutschland, die Schlagopfer an Windenergienanlagen wird. Besonders hervorgehoben im Themenfeld Windenergie wurde der Umstand, dass nach aktuellen Erhebungen 75% aller bundesweit im Betrieb befindlichen WEA ohne die als wirksam anerkannten Algorithmen zum fledermausfreundlichen Betrieb laufen und somit ein erhöhtes Tötungsrisiko darstellen. Leider waren auch die Ergebnisse aus dem europäischen Ausland nicht positiver, so wurden aus Frankreich drastische Einbrüche des Bestandes berichtet.

Zusammenfassend hat diese wichtige Zusammenkunft von Expert:innen den hohen Handlungsbedarf für den Artenschutz im Zeichen der Energiewende bekräftigt. Der BVF nimmt sich seit Jahren dieser Aufgabe an und wird die Ergebnisse der Tagung zusammenfassen, sowie die resultierenden Empfehlungen zum naturverträglichen Betrieb von Windenergieanlagen der Politik und allen betroffenen Akteuren zur Verfügung stellen, um den Schutz des Großen Abendseglers als unverzichtbarer Mitspieler – und Art von besonderer nationaler Verantwortung der BRD – in europäischen Ökosystemen sicherzustellen.   Arten- und Klimaschutz sind keine Gegensätze, sondern müssen im Sinne einer auch in Zukunft durch Artenvielfalt und Nachhaltigkeit geprägten Umwelt zusammen gedacht und umgesetzt werden.   

Für die Pressearbeit und die Arbeit von Vereinen und Verbänden hat der BVF auch eine Pressemitteilung zur Veranstaltung und deren Ergebnisse veröffentlicht, die heruntergeladen werden kann.

Veranstaltungen 26.-28.11.21 nur noch online

Wir freuen uns über die sehr hohe Zahl an Anmeldungen für die Veranstaltungen am 27.11.2021. Noch mehr hätten wir uns gefreut viele von Ihnen im Schloß Almoshof begrüßen zu können und nach dieser langen Zeit wieder in den persönlichen Austausch mit Ihnen zu treten.

Auf Grund der aktuellen Entwicklung der SARS-CoV2-Pandemie, erscheint uns ein persönliches Wiedersehen aber leider als nicht zeitgemäß. Wir tragen während der aktuellen Situation auch eine Verantwortung für Sie, die Teilnehmer:innen die in Präsenz teilgenommen hätten und Ihre Gesundheit.

Auch aus diesem Verantwortungsgefühl heraus hat der Vorstand des BVF die Entscheidung getroffen, sowohl die Mitgliederversammlung, als auch die Abendsegler-Tagung rein online abzuhalten. Diese Entscheidung bezieht auch die aktuellen Vorgaben der bayerischen Staatsregierung und der Bund-Länder-Konferenz mit ein.

Die Rahmenveranstaltungen am Freitag Abend und die Exkursion am Sonntag entfallen leider ersatzlos.

Die Online-Veranstaltungen werden mit dem Tool „Zoom“ organisiert. An den Zeiten der Veranstaltungen hat sich nichts geändert.

Wie bedauern diesen Schritt und würden uns umso mehr freuen, Sie bei der MV (Online-Teilnahme auf Mitglieder beschränkt) und der Tagung zumindest virtuell begrüßen zu dürfen.

Für beide Veranstaltungen sind Anmeldungen über unsere Homepage noch bis Freitag 26.11.2021 online möglich.

Alle Teilnehmer:innen erhalten die Zugangsdaten für die Zoom-Meetings bis Mitte der KW47 per eMail.