Fachempfehlung für eine bundesweite Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen erschienen

Am 19.03.2024 hat das BfN die lange erwartete Fachempfehlung zur Signifikanzschwelle für Fledermäuse an Windenergieanlagen (WEA) veröffentlicht. Bei der Fachempfehlung handelt es sich um das Ergebnis eines F&E-Vorhabens des BfN. 

Innerhalb des Vorhabens wurde auf Basis von Fachliteratur, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteilen eine Herleitung der Signifikanzschwelle erarbeitet. Diese schlägt einen bundeseinheitlichen Schwellenwert von im Durchschnitt weniger als einem Tier pro Anlage und Jahr vor. Nur so lassen sich nach Einschätzung der Expert:innen mögliche negative Auswirkungen auf die empfindlichen Populationen einiger Fledermausarten verhindern und dem aktuellen Stand des Bundesnaturschutzgesetzes und den darauf basierenden Urteilen Genüge getan werden. Da die Reproduktionsrate von Fledermäusen sehr niedrig ist, können bereits gering erhöhte Mortalitätsraten zu einem erhöhten Aussterberisiko führen.

Der BVF hat sowohl den Expert:innenkreis, als auch die PAG zum Projekt aktiv begleitet und kommt zusammengefasst zu folgender Einschätzung:

 Die Autor:innen der Studie kommen zu dem klaren nachvollziehbaren Ergebnis, dass die Signifikanzschwelle bezüglich einer tolerierbaren Schlagopferzahl von Fledermäusen an Windenergieanlagen (WEA) aus fachlicher Sicht überschritten ist, wenn dieser Wert über einem Fledermaus-Schlagopfer pro Jahr und WEA liegt. Daraus leiten die Autor:innen einen Schwellenwert ab, der unter einem Fledermaus-Schlagopfer pro Jahr und WEA liegt. Die der Herleitung dieses Schwellenwertes zugrunde liegende Methodik basiert auf einer umfassenden Recherche des aktuellen Wissensstandes zur Mortalität von Fledermäusen an WEA und der Auswirkung auf Fledermausarten und ihre Populationen. Als rechtliche Bemessensgrundlage werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle/ständige Rechtsprechung berücksichtigt. Dabei ist festzustellen, dass die Herleitung der Signifikanzschwelle, gemäß der Aufgabenstellung des Projektes, auf der rechtlichen Verpflichtung zum Individuenschutz und der Verhältnismäßigkeit erfolgte. Mit dem Ergebnis steht nun endlich eine fundierte Empfehlung zur Verfügung, die von den Behörden rechtssicher eingesetzt werden kann. 

Umso mehr ist der BVF irritiert, dass die vorgelegte Studie mit einer Fachempfehlung – die mit einem bundesweit aufgestellten Expert:innenkreis und einer begleitenden Projektarbeitsgruppe abgestimmt wurde – im Ergebnis nun seitens des Auftraggebers BfN unter dem Präfix „Diskussionspapier“ veröffentlicht wurde. Eine solche Bezeichnung wertet, dieses wichtige Fachpapier im Ergebnis leider – völlig zu unrecht – ab. Die Gründe dafür sind für den BVF aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar.

 Leider musste der BVF aber auch die teilweise persönliche und unsachliche Kritik von Lobby-Verbänden zum Papier wahrnehmen. Es wäre wünschenswert, wenn Kritik auf sachlicher Ebene geführt würde und das vor allem während der Projektlaufzeit z.B. durch aktives Einbringen in die Expert:innenrunden. Eine bloße Kommunikation über Pressemitteilungen schadet der Glaubwürdigkeit der Verbände in der Sache.